Wir möchten Ihnen, liebe Eltern, danken!
Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit Ihren Kindern zu lernen.
Danke für den freundlichen und kooperativen Umgang miteinander.
Danke für Ihr Verständnis und die Mitarbeit.
Danke für die netten und freundlichen Worte.
Danke, dass Sie alles ermöglichen, um die Situation so erträglich wie möglich zu machen.
09.04.2021: Distanzunterricht nach den Osterferien
Liebe Eltern,
seit dem gestrigen Abend liegen uns neue Informationen vor.
Distanzunterricht ab Montag, den 12. April 2021
Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage erachtet es die Landesregierung für geboten, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021 eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Die Arbeitspläne für die kommende Woche finden Sie bei LOGINEO LMS im Klassenbereich Ihres Kindes ab Sonntag. Bitte benachrichtigen Sie die Klassenlehrerin bis Sonntagabend über LOGINEO LMS, wenn Sie Ausdrucke der Wochenpläne benötigen. Die kopierten Wochenpläne können dann am Dienstag zu folgenden Zeiten auf dem Schulhof abgeholt werden:
08.15 Uhr - 09.15 Uhr
10.15 Uhr - 11.15 Uhr
Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 liegen uns noch keine Informationen vor. Sobald wir diese erhalten, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Selbsttests
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur
Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens
48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Hinsichtlich der Durchführung der Testungen gelten die Regelungen der SchulMail vom 15. März 2021 fort. Danach finden die Testungen in den Klassen an den von der Schulleitung festgelegten Tagen möglichst zu Beginn des Unterrichtes mit den in Präsenz anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.
Die Lehrerinnen werden Ihre Kinder bei der Durchführung der Testungen anleiten. Sicherlich ist die Testsituation für Ihre Kinder ungewohnt. Um Ängsten und Sorgen Ihrer Kinder vorzubeugen, könnten Sie vorab schon einen Selbsttest zu Hause mit Ihrem Kind durchführen, damit es ein Gefühl für Durchführung bekommt. Sie können diese Selbsttests in Apotheken oder auch bei Discountern erwerben.
Pädagogische Betreuung
Auf Antrag der Eltern bieten wir ab dem 12. April 2021 für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zuhause nicht angemessen betreut werden können, eine pädagogische Betreuung („Notbetreuung“) an. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort
in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
Das unten stehende Formular zur Anmeldung senden Sie bitte ausschließlich an distanzlernen@grundschule-kohlscheid-mitte.de.
Zur Betreuung angemeldete Kinder gehen bitte morgens in ihren eigenen Klassenraum.
18.03.2021: FAQ Liste der Städteregion Aachen zu den Schulmails vom 11. und 15.03.2021
Die beigefügte aktualisierte FAQ-Liste beantwortet häufig gestellte Fragen rund um Selbsttests an Schulen.
05.03.2021: Schulbetrieb ab dem 08.03.2021
Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt. Maßgeblich hierfür sind weiterhin die Regelungen in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung zur pädagogischen Betreuung (Notbetreuung) vorerst das bisherige Formular und tragen Sie die neuen Daten ein. Das Minsiterium hat noch kein neues Formular zur Verfügung gestellt. Das bisherige Antragsformular finden Sie
Um zu dem Formular zu gelangen, klicken Sie rechts auf den Link "Anlage zur Schulmail".
Damit wir die Betreuung besser und sicher planen können, bitten wir Sie darum, die Anmeldung für die Notbetreuung spätestens mittwochs vor der entsprechenden Woche abzugeben. Damit helfen Sie uns sehr. Sollte der Bedarf erst danach auftreten, finden wir natürlich auch eine Lösung. Wir danken Ihnen sehr dafür!
Senden Sie das Formular bitte ausschließlich an: distanzlernen@grundschule-kohlscheid-mitte.de
23.02.2021
Pressemitteilung der Stadt Herzogenrath bzgl. der OGS-Elternbeiträge
21.02.2021 Unterrichtsbeginn und Pausenzeiten
Die Ihnen aus der Vorweihnachtszeit bekannten schulinternen Regelungen zum Unterrichtsbeginn und zu den Pausenzeiten gelten weiterhin.
Neue ministerielle Vorgaben zur Mund-Nase-Bedeckung im Schulbetrieb ab dem 22.02.2021
Hieß es noch in der ab 14. Februar 2021 gültigen Coronabetreuungsverordnung, dass die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske nicht gilt für Schülerinnen und Schüler der Schulen der Primarstufe, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten, wird nun in der ab 22. Februar 2021 gültigen Fassung unter § 1 Schulische Gemeinschaftseinrichtungen ein verpflichtender Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen geltend gemacht: Überall im Schulgebäude muss grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt (MAGS).
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt laut Coronabetreuungsverordnung nicht
„1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;
2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt;
3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person.“
Die Verlängerung des Schulkonferenzbeschlusses zum freiwilligen Tragen einer Maske innerhalb des Klassenverbandes im Unterrichtsraum wird hierdurch außer Kraft gesetzt.
17.02.2021: Schulbetrieb ab dem 22.02.2021
Hier finden Sie die Informationen zum Schulbetreib ab dem 22.02.2021:
11.02.2021: Schulbetrieb
Mit diesem Beschluss gibt die Landesregierung den Kindern ein Stück der ersehnten Normalität zurück: Laut Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) soll es ab dem 22. Februar zunächst an den Grundschulen einen Wechselunterricht geben. Das heißt, die Kinder werden in Gruppen aufgeteilt und erhalten abwechselnd Präsenz- und Distanzunterricht.
Die zugleich angekündigte Perspektive: Sobald der Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfektionen in einer Woche pro 100.000 Einwohner, landesweit bei 50 liege, solle in den Präsenzunterricht übergegangen werden.
In der Zeit vom 17. bis zum 19. Februar findet ausschließlich Distanzunterricht statt. Das bekannte pädagogische Betreuungsangebot gilt weiterhin.
Alle relevanten Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar auf der Grundlage des gestrigen Beschlusses gibt das Schulministerium bekannt unter www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021
Ab dem 22. Februar lotsen die beiden Schulweghelfer zu den Zeiten, die Sie aus dem Präsenzunterricht kennen. Die Lotsenstelle "Alte Bahn"/Weststraße ist weiterhin unbesetzt.
Wichtig: Bevor Sie in Erwägung ziehen, Ihr Kind für ein pädagogisches Betreuungsangebot ab dem 22. Februar anzumelden, warten Sie bitte unsere Bekanntmachungen dazu ab, wie der Wechselunterricht an unserer Schule genau funktionieren soll. Es geht um die Frage, in welchen zeitlichen Intervallen und an welchen Tagen wir die A- und B-Guppen wechseln lassen.
11.02.2021: neues Formular für die Notbetreuung
Hier finden Sie das aktualisierte Anmeldefomulare für die Notbetreuung vom 17. bis zum 19. Februar:
02.02.2021: Videokonferenzen
Die Nachfrage nach Videokonferenzen steigt bei den Eltern und den Kindern. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Je länger der Lockdown anhält, desto größer wird der Wunsch nach Zugehörigkeit. Meistens geht es darum, dass die Kinder einfach zu anderen Kindern und zu ihren Lehrpersonen in Kontakt treten und sich austauschen möchten. Die Klasse fehlt ganz einfach, die Motivation zum Lernen sinkt.
Nach eingängiger Prüfung verschiedener Videotools in den letzten Monaten testen wir derzeit den Einsatz von Jitsi über Edmond NRW zur Durchführung von Videokonferenzen, zunächst nur im Rahmen von Dienstbesprechungen und Konferenzen.
Bei positiven Erfahrungen würden wir gerne das Tool auch den Kindern zur Verfügung stellen. Die Nutzung bedarf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung, sowohl bei den Eltern als auch bei den Lehrpersonen. Die Nutzung eines Videotools basiert auf freiwilliger Basis.
Hier finden Sie eine ausführliche und eine kurze Erläuterung zu unserer Entscheidungsfindung.
28.01.2021: Ankündigungen für Eltern
Zur Entlastung der Klassenpflegschaftsvorsitzenden werden die Klassenlehrerinnen ab sofort über Logineo LMS im jeweiliegn Klassenbereich unter "Ankündigungen" klasseninterne Informationen einstellen. Diese Regelung gilt erst einmal für die Zeit des Distanz- bzw. des Wechselunterrichts.
28.01.2021: neues Formular für die Notbetreuung
Hier finden Sie die aktualisierten Anmeldefomulare für die Notbetreuung ab dem 01.02.2021:
26.01.2021: Verlängerung des Distanzunterrichts
Ministerin Gebauer teilt mit, dass der Distanzunterricht bis zum 12.02.2021 fortgeführt wird. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf wird weiterhin eine pädagogische Betreuung aufrechterhalten.
26.01.2021: Mehr Geld für die Betreuung von Kindern auch bei Beamtinnen und Beamten
Das Ministerium des Inneren und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sichern mit einem Beschluss der heutigen Kabinettssitzung auch Beamtinnen und Beamten in NRW für das Jahr 2021 mehr Kinderbetreuungstage zu.
14.01.2021: Schulweghelfer
Die Schulweghelfer lotsen zur Zeit nur morgens vor dem Beginn der Betreuung.
Der Schulweghelfer, der am Übergang "Weststraße/Alte Bahn" lotst, wird ab dem 19.01.2021 am Übergang Einsteinstraße lotsen. Damit ist der Übergang "Weststraße/Alte Bahn" auf unbestimmte Zeit nicht besetzt. Wir informieren hier, wenn wir Näheres wissen.
13.01.2021: Kinderkrankengeld
Wenn Sie Kinderkrankengeld beantragen möchten, können Sie dieses Formular nutzen.
12.01.2021: Informationen Mittagessen und Elternbeiträge OGS
Für Januar 2021 wurde der Beitrag für das Mittagessen bereits Anfang des Monats abgebucht. Da im Januar kein Essen bestellt wird, wird das Geld für den Monat Februar angerechnet. Anfang Februar muss dementsprechend kein Essensgeld bezahlt werden.
Hier die Aussage des Ministeriums aus der FAQ-Liste:
Für den Monat Januar werden die Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Grundlagenerlasses BASS 12-63 Nr. 2 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ zurückerstattet. Die konkrete Abwicklung liegt bei den Kommunen.
11.01.2021: Erkrankung im Distanzunterricht
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind auch im Distanzunterricht bei Erkrankung in der Schule krank melden.
08.01.2021: schulinterne Regelungen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die aktuellen schulinternen Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 11.01.2021 finden Sie hier:
07.01.2021: Notbetreuung
Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zur Notbetreuung:
06.01.2021: aktuelle Hinweise
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, Sie konnten die stille Zeit zwischen den Tagen im Kreise Ihrer Lieben genießen.
Ihnen allen wünschen wir ein frohes neues Jahr 2021!
Bleiben wir weiterhin zuversichtlich und schauen wir auf das, was uns in diesen Tagen stark macht und zusammenhält. Die Herausforderungen, die an uns durch den Lockdown bis zum 31.01.2021 gestellt werden, hoffen wir mit Ihnen solidarisch zu meistern.
Nach einer Sondersitzung des Kabinetts am gestrigen Tag und einer Pressekonferenz aus der Staatskanzlei mit dem Kinder- und Familienminister Joachim Stamp (FDP) und der Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am heutigen Mittag gilt folgende Regelung: An den Schulen in NRW wird ab sofort der Präsenzunterricht bis zum 31.01.2020 ausgesetzt.
Christiane Grümmer und Katrin Richter
30.11.2020: Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
Liebe Eltern,
die Schulkonferenz hat am 30.11.2020 beschlossen, die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht und in der OGS, zunächst befristet bis zum 15.01.2021, zu verlängern, soweit nicht vorher durch das MSB / die Coronabetreuungsverordnung ein Verzicht zum Tragen einer MNB auf den Fluren und auf dem Außengelände ausgesprochen wird.
Wie die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, scheinen unsere Maßnahmen gut zu funktionieren, wodurch durchgängig Präsenzunterricht in allen Klassen möglich war. Damit dies so bleibt und wir einer möglichen Schulschließung entgegenwirken, spricht sich die Schulkonferenz für folgende Maßnahmen aus:
Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung im Schulgebäude oder auf dem Schulgrundstück aufhalten, tragen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB).
Das Tragen einer MNB basiert auf Freiwilligkeit, solange sich die Kinder im Klassenverband im Unterrichtsraum oder in festen Hausaufgaben- bzw. Spielgruppen aufhalten.
Diese Vorgabe gilt für die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, das Verwaltungspersonal, das erweiterte pädagogische Personal wie auch für die Angebote des Offenen Ganztags.
Ausnahme:
Die Vorgabe gilt nicht für
die Situation der Aufnahme von Speisen und Getränken.
Personen, die per ärztlichem Attests vom Tragen einer MNB befreit sind.
Allgemeine Regelungen aus der Vergangenheit, die das kurzzeitige Abnehmen einer MNB zulassen, werden fortgesetzt: Auszeit vom gemeinsamen Spiel auf einer vorher vereinbarten Sitzgelegenheit unter Abstandswahrung, Verschnaufpause einzelner Personen auf dem Flur oder auf dem Schulhof, Maskenpause während der Lüftungszeiten etc. Daneben sind individuelle Absprachen zwischen Kindern und dem pädagogischen Personal jederzeit möglich.
17.08.2020: Ablauf und organisatorische Informationen
Liebe Eltern!
Am 12.08.2020 ist es so weit: Das neue Schuljahr beginnt! Das Team der Grundschule Kohlscheid-Mitte freut sich auf Ihre Kinder!
Auf der Grundlage eines umfänglichen Faktenblatts des Ministeriums vom 03.08.2020 wollen wir Sie hier über Maßnahmen zum Schutz vor Corona an unserer Schule informieren:
Die Kinder der Klasse 2a gehen bitte ebenfalls zum Tor an der Paulusstraße rein und nutzen dann den rechten Eingang zum Neubau.
Die Kinder der Klassen 3a und 2b betreten bitte über den Schulhof Ebertstraße das Schulgelände und gehen geradewegs durch die rechte Eingangstür zu ihren Klassenräumen.
Die Kinder der Klasse 3b gehen bitte ebenfalls zum Tor an der Ebertstraße rein und nutzen dann den Eingang zum Altbau.
Sollten Sie sich weitergehend informieren wollen, z.B. zu den Themen „Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern“, „Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben“, „Unterricht auf Distanz“ können Sie sich durch u.a. pdf-Datei informieren. Sie enthält die Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW.
Wir alle müssen dafür Sorge tragen, das Infektionsrisiko für die gesamte Schulgemeinde so gering wie möglich zu halten. Daher unsere Bitte: Halten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die o.g. Vorgaben ein! Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Wir hoffen, Ihnen alle wichtigen Informationen mit auf den Weg gegeben zu haben und wünschen auf diesem Wege allen am Mittwoch einen guten Schulstart!
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Grümmer und Katrin Richter
01.09.2020
Mit dem Masterplan Grundschule konkretisiert die Landesregierung ihre
Zielperspektive und reagiert damit auf aktuelle gesellschaftliche Anforderungen.
Den Masterplan des Landes NRW finden Sie hier:
30.09.2020
Sollte es zu einem Ruhen des Unterricht kommen, können Eltern, die eine Betreuung benötigen, dieses Formular ausfüllen und der Schule zukommen lassen.
Bitte füllen Sie dieses Formular nur dann aus, wenn es zu einem Ruhen des Unterrichts kommen sollte.
14.09.2020
Auf der Grafik finden Sie Handlungsinformationen über den Fall, dass Ihr Kind erkrankt ist. Da die Grafik nicht die beste Auflösung hat, steht die Datei nochmal als Download zur Verfügung.
26.08.2020
In den folgenden Dokumenten stehen die wichtigsten Aussagen auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung:
Allgemeine Informationen zum Umgang mit Corona an Schulen, sowie die offiziellen Schulmails finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Städteregion Aachen.
Da viele Personen derzeit verunsichert sind, wie sie mit dem "Corona-Virus" umgehen sollen, stellen wir Ihnen ein paar Informationen/ Links zu diesem Thema zur Verfügung:
Aktuelle Informationen für die Städteregion Aachen finden Sie unter https://www.staedteregion-aachen.de.
Allgemeine Informationen hat auch das Schulministerium zusammengestellt:
Wichtige Beschlüsse, Grundlagen für Entscheidungen und weitere Informationen finden Sie bei dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Sollten Sie oder Ihr Kind Kontakt zu einer Person haben (oder gehabt haben), bei denen das sogenannte "Corona-Virus" bestätigt wurde, so bitten wir Sie, Kontakt (telefonisch oder per Mail) mit uns aufzunehmen.
Die Städteregion Aachen hat allen Schulen und Kindertagesstätten ein Schreiben zukommen lassen, welches wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Dort wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das Einhalten von Hygiene-Maßnahmen wichtig ist, um eine Ansteckungsgefahr mit Krankheiten zu verringern. Dabei ist das Händewaschen sehr wichtig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Auch das Verhalten bei Husten und Niesen ist wichtig und kann vor einer Krankheitsverbreitung schützen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.
Bitte besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wie man die Hygienemaßnahmen durchführt und warum dies jederzeit (nicht nur in Bezug auf Corona) wichtig ist.
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