Nach dem Schulgesetz sind Schulkinder insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Diese gehen aus dem Unterricht hervor und werden in der Schule erklärt. Erst- und Zweitklässler sollen ungefähr eine halbe Stunde nachmittags benötigen, um sie zu erledigen. Bei Dritt- und Viertklässlern verlängert sich die Hausaufgabenzeit auf eine Dreiviertelstunde. Gibt es große Probleme bei der Erledigung, sei es durch Nichtverstehen oder zu lange Arbeitszeiten, ist es ratsam, sich möglichst bald mit der Klassenlehrerin kurzzuschließen. Die Zeiten beziehen sich auf konzentriertes Arbeiten. Ablenkungen (Lärm, Fernsehen, Musik o.ä.) stören bei den Hausaufgaben und sollten möglichst vermieden werden.
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